Donnerstag, 25. Februar 2016

Der Bauntrag - ist genehmigt

Heute erhielten wir nach genau 4 Wochen Post von der Gemeinde. Darin wird uns bestätigt, dass für unser Vorhaben nach §56 HBO kein Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden muss und keine vorläufige Untersagung nach §15 Abs. beantragt werden soll.

Das heißt es kann losgehen. Genau genommen folgt jetzt erstmal die Werksplanung.

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